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Muss ich meinen Vermieter über die Installation einer Satellitenschüssel informieren?

Skymaster SatellitenschüsselnSatellitenschüsseln sind mittlerweile schon längst gang und gäbe und sind nahezu überall zu sehen. Allerdings muss bei deren Installation einiges beachtet werden. Dazu gehört auch, dass nicht jeder Hausbesitzer davon begeistert ist, dass sich auf den Balkonen seines Hauses unzählige Satellitenschüsseln befinden. So stellt sich im Allgemeinen sehr oft die Frage, ob man vor der Installation einer Satellitenschüssel den Vermieter hierüber benachrichtigen muss oder ob das eher doch nicht notwendig ist.

Wie sieht es mit dem Recht des Mieters aus?

Muss ich meinen Vermieter über die Installation einer Satellitenschüssel informieren?Besteht ein Interessenskonflikt, wie das etwa bei der Installation einer Satellitenschüssel der Fall ist, mit den Rechten des Mieters und denen des Vermieters, dann muss hier abgewägt werden. Das gilt generell dann, wenn man etwas mit der Hauswand verschrauben möchte oder beispielsweise Leitungen verlegt werden sollen. Der Vermieter hat durchaus das Recht, darauf zu bestehen, dass man sein Eigentum nicht beschädigt.

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Anbringung einer Satellitenschüssel: erlaubt oder nicht?

Im Idealfall ist bereits im Mietvertrag genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Satellitenschüssel angebracht werden darf. Sollte das nicht der Fall sein, dann kann hierüber unter Umständen auch die Hausordnung aufklären. Allerdings ist es sicherlich gut zu wissen, dass der Eigentümer des Hauses kein generelles Installations-Verbot für Satellitenschüsseln aussprechen darf. Ein solches Verbot muss immer auch begründet werden. Wobei aber auch der Mieter seine Gründe für das Anbringen der Satellitenschüssel darlegen muss. Das bedeutet, dass das eigene Interesse glaubhaft zu begründen ist. Das kann beispielsweise ein beruflicher Hintergrund ebenso sein, wie etwa ein Migrationshintergrund.

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Problem Hinweise
Etwaige Einschränkungen aus dem Mietvertrag Vermieter dürfen durchaus nicht einfach alles verbieten. Das gilt selbst dann, wenn ihnen im Einzelfall daraus ein Nachteil entsteht. Generell werden hier Rechte und Pflichten genau abgewägt. So ist es beispielsweise üblich für einen herkömmlichen Mietvertrag, das dort Hinweise bezüglich der Installation einer Satellitenschüssel gegeben werden. So kann es beispielsweise sein, dass im Mietvertrag das Anbringen der Satellitenschüssel generell erlaubt ist oder das dort auf eine Genehmigungspflicht hingewiesen wird. Der Hintergrund einer Genehmigungspflicht besteht zumeist darin, dass der Vermieter ein gewisses Mitspracherecht ausüben möchte. So kann er beispielsweise mitentscheiden, wie groß die Satellitenschüssel sein darf und wo sie genau aufgestellt wird. Ebenso kann er so mitreden, was die Befestigungsart betrifft. Auf diese Weise ist es dem Vermieter möglich, einerseits sein Eigentum nach seinem Willen zu schützen und andererseits schränkt er dabei den Mieter nicht in dem Recht auf Informationsfreiheit ein.
Migranten: hier können Sonderrechte gelten Migranten können unter Umständen über ein Sonderrecht zur Anbringung einer Satellitenschüssel verfügen, wenn es andernfalls nicht möglich ist, dass sie einen Sender aus ihrer Heimat empfangen. Allerdings handelt es sich hierbei generell um Einzelfallentscheidungen.
Mitspracherecht und Genehmigungen des Vermieters Aus Artikel 14 des Grundgesetzes geht hervor, dass der Vermieter ein Recht auf die Unverletzlichkeit seines Eigentums hat. Sollte der Mieter die Bausubstanz des Eigentums, in diesem Fall des Gebäudes, verletzen, dann kann der Vermieter ihm kündigen. Eine solche Verletzung des Vermieter-Eigentums kann beispielsweise bei der Installation einer Satellitenschüssel vorkommen. Zudem geht das Anbringen einer solchen Schüssel über den üblicherweise vertragsgemäßen Gebrauch der jeweiligen Mietsache hinaus. Wird hier ganz einfach davon ausgegangen, dass der Vermieter die Installation der Satellitenschüssel sowieso nicht verwehren kann, dann geht man das Risiko einer Kündigung ein. Dementsprechend sollte der Vermieter vor dem Anbringen der Schüssel benachrichtigt werden.

Umzug: darf die Satellitenschüssel mitgenommen werden?

Ganz allgemein kann gesagt werden, dass bei sämtlichen fest angebrachten Dingen einer Mietwohnung durchaus Vorsicht angebracht ist. Um hier etwaigen Ärgernissen vorzubeugen, sollte man besser vorab beim Vermieter nachfragen. Allerdings kann es hier auch durchaus der Fall sein, dass der Abbau der Satellitenschüssel sogar verlangt wird. Jedoch bedeutet das ebenfalls, dass sämtliche Schäden, die durch deren Installation entstanden sind, auf fachmännische Weise vollständig beseitigt werden müssen.

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Vor- und Nachteile einer Satellitenschüssel

  • ideal zum Empfang vieler (auch fremdländischer) Sender
  • geringer Montageaufwand bei vielen Modellen
  • es gibt auch mobile Satellitenschüsseln
  • bei Mietwohnungen sollte der Vermieter vorher gefragt werden

Alternative mobile Satellitenschüssel?

Es kann jedoch auch der Fall sein, dass der Vermieter generell nichts gegen das Aufstellen einer Satellitenschüssel hat, sofern keinerlei Schäden an der Bausubstanz entstehen. Hier bietet sich dann eine mobile Satellitenschüssel als Alternative an. In diesen Falle sind dann lediglich die ästhetischen Einschränkungen zu beachten. Sind diese jedoch überhaupt nicht oder nur gering vorhanden, dann hat der Vermieter nicht das Recht eine solche Schüssel zu verbieten.

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Tipp! Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn die Satellitenschüssel auf den Balkon-Boden gestellt wird. Allerdings muss hier beachtet werden, dass die Klärung, was eine „geringe Belastung“ darstellt und was nicht, keinesfalls beim Mieter liegt. Dementsprechend muss man auch beim Aufstellen einer mobilen Satellitenschüssel vorab beim Vermieter nachfragen.

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